Zweiter Offener Brief an den Aufsichtsrat der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden
Satzungstreue und Anstand!
Sehr geehrte Herren Aufsichtsräte,
wir fordern Sie hiermit nochmals nachdrücklich auf, dem Ihnen bekannten Begehren von ca. 1.000 Vereinsmitgliedern für eine Außerordentlichen Mitgliederversammlung (AOMV) unverzüglich – so wie es die Vereinssatzung in § 3 Absatz 3.1 vorsieht – Folge zu leisten und eine derartige Versammlung anzuberaumen! Die bestätigten Unterlagen zur Erfüllung des satzungsgemäßen Quorums liegen Ihnen spätestens seit dem 28.05.2009 vor. Nutzen Sie dazu alle Ihnen zur Verfügung stehenden organisatorischen Möglichkeiten zur Beratung und Entscheidung.!
Ein Verzögern der satzungskonformen Anberaumung durch Anwendung von hinlänglich bekannten Tricks in Sachen Terminplanung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit o.ä. entspräche nicht Ihrem satzungsgemäßen Auftrag als gewählte Vertreter der Mitgliedschaft sowie der Würde des Amtes und ist in seiner Wirkung schlicht satzungsverletzend und auch unanständig.
Ein möglicher Verweis Ihrerseits auf eine notwendige Übergangsfrist zur Aufrechterhaltung der Handlungsunfähigkeit dieses Aufsichtsrates ist ggf. überflüssig. Zum Ersten beschreibt die Vereinssatzung das Verfahren eindeutig – es besteht kein terminlicher und sonstiger Spielraum hinsichtlich der Anberaumung einer mit dem festgesetzten Quorum ordentlich beantragten AOMV! Zweitens ist die Entscheidung der Mitgliedschaft in der AOMV abzuwarten. Drittens sollten Sie fest davon ausgehen, dass die Antragsteller gerade aus den schmerzlichen Erfahrungen in Folge der Tätigkeit des in Kritik stehenden Teils des Aufsichtsrates und der dabei eingetretenen, nachhaltigen Schäden für den Verein, bewußt den Handlungsspielraum dieses Aufsichtsrates beschränken wollen!
Die betroffenen Aufsichtsräte können der Situation auch mit einem Rücktritt zur nächsten Sitzung des Gremiums (am 11.06.2009) gerecht werden. Denn alle Entscheidungen, welche Sie jetzt noch in alter Besetzung treffen würden, sind mit dem Makel behaftet, dass diese dann u.a. einige Aufsichtsräte verantworten, welche unmittelbar vor einer Entscheidung über ihre Abwahl stehen. Dies ist ein demokratisch und auch moralisch schlechter Stil!
Hinsichtlich einer evtl. erforderlichen Nach- bzw. Neuwahl des Aufsichtsrates können Sie bzw. das Vereinspräsidium, bei der dann nötigen kurzfristigen Suche von geeigneten Kandidaten, jederzeit auf uns zählen.
Halten Sie weiteren Schaden vom Verein und Ihrem Gremium fern und befolgen Sie unverzüglich die Regelungen der Vereinssatzung und den Willen von fast 1.000 Mitgliedern! Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir Tricks und Verzögerungen nicht hinnehmen werden! Daß dies keine leeren Versprechungen sind, sollte Ihnen ja inzwischen ausreichend bekannt sein.
Wir erwarten von Ihnen nichts mehr als Satzungstreue und Anstand!
Dresden, den 04. Juni 2009
Unterzeichner:
ProFans | Ultras Dynamo | Fangemeinschaft Dynamo e.V. | Pro RHS
Quelle: Fangemeinschaft Dynamo Dresden
